BVfK-Wochenendticker 17. August 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Wie oft waren Sie schon bösgläubig?

 

Das Auto gehört dem, der den Brief hat - ist leider nur die halbe Wahrheit!

 

Erst Geld weg - dann Auto weg.

 

Pleiten im Kfz-Gewerbe um 50% gestiegen.

 

REMINDER: Viele EURO-6-Neufahrzeuge nach dem 31.8.2019 nicht mehr zulassungsfähig.

 

Betrugsskandal in der Oldtimerszene.

 

Oldtimer Grand Prix Nürburgring - stimmungsvolles Festival für Motorsport- und Automobilhistorie.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Wer sein SEO auf Google fokussiert, der kann von/mit Google lernen.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Akku leer? Die Bedeutung der Sachmängelhaftung für Elektrofahrzeugbatterien.

 

BVfK-Verträge: Neuer Vertragszusatz für Elektrofahrzeuge.

 

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie oft waren Sie schon bösgläubig? Sie werden sagen: „Ich bin ein korrekter Autohändler, so etwas mache ich nicht!“ Da muss ich Sie leider enttäuschen, denn Sie machen es möglicherweise jeden Tag. Doch keine Sorge, „bösgläubig“ sein ist nicht strafbar und schadet, wenn überhaupt, nur Ihnen selbst, denn bösgläubig ist das Gegenteil von gutgläubig und darauf kommt es an, wenn man ein Auto kauft und es auch behalten möchte, wenn ein anderer ebenfalls Eigentumsansprüche anmeldet.

„Das Auto gehört dem, der den Brief hat“ werden Sie entgegnen, doch das ist leider nur die halbe Wahrheit, denn grundsätzlich kann nur derjenige Eigentum übertragen, der auch zuvor Eigentümer war. Der „Brief“, also die offiziell genannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) ist nämlich lediglich ein Indiz dafür, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist, jedoch kein Beweis.

Ein Beweis wäre z.B. der Kaufvertrag und die Kaufpreisquittung des Verkäufers in Verbindung mit dem Nachweis oder einer Erklärung, dass das Fahrzeug in seinem uneingeschränkten Eigentum steht, so wie es die Ankaufformulare des BVfK vorsehen. Idealerweise ist der Verkäufer auch als letzter Halter in den Brief eingetragen.

Soviel zur Theorie, denn Sie wissen, dass es gerade in der Praxis oft anders aussieht und daher gerade im B2B-Bereich der bösgläubige Erwerb an der Tagesordnung ist, oder besser gesagt, dann wäre, wenn es Streit um die Eigentumsrechte geben würde.

Und genau das passiert häufiger, als man denkt:

Lt. Statistischem Bundesamt sind die Pleiten im Kfz-Gewerbe im Mai gegenüber dem Vorjahresmonat um 50 Prozent gestiegen. Wie jüngst beim insolventen Autohaus Dirkes in Köln sind dann Geld und Auto oft weg.

Genau so überraschend stellt sich manchmal heraus, dass die erwachsenen Kinder oder Enkel zwar in Besitz von Fahrzeug und Dokumenten sind, jedoch keine Befugnis hatten, die Familienkutsche zu verkaufen und der eigentliche Besitzer die Herausgabe des von ihm einmal erworbenen und auf ihn zugelassenen Fahrzeugs fordert.

Manchmal sind es auch die Banken, denen Fahrzeuge sicherungsübereignet wurden und die notfalls auch ohne „Brief“ ihre Eigentumsrechte durchsetzen können.

Der wohl derzeit spektakulärste Fall betrifft wohl ein Betrugsskandal in der Oldtimerszene rund um den Aachener Oldtimerhändler Uwe N., bei dem laut Medienberichten zwischen 100 und 600 Millionen Euro Schaden entstanden sein soll, was bei vielen Sammlern zur unerfreulichen Beschlagnahmung ihrer Oldies durch die Staatsanwaltschaft führte.

Es gilt also: Nur Umsicht, Sorgfalt und Zurückhaltung vor spektakulären Geschäften schützen vor Bösgläubigkeit, denn nur gutgläubig wird Ihnen gelingen:

 Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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REMINDER: Viele EURO-6-Neufahrzeuge nach dem 31.8.2019 nicht mehr zulassungsfähig.

Wie in jedem Jahr heißt es mal wieder, den Neuwagenbestand zu prüfen und auch bei Zukäufen bisher nicht zugelassener Fahrzeuge genau auf die Emissionsklassen zu achten.

Ab 1. September 2019 werden folgende Unterklassen der EURO 6 Fahrzeuge nicht mehr ohne Weiteres zugelassen werden können:

 - Euro 6b;  - Euro 6c;  - Euro 6d;  - Euro 6d-TEMP;  - Euro 6d-TEMP-EVAP; - Euro 6d-TEMP-ISC.

Es empfiehlt sich also eine rechtzeitige (nicht am letzten Tag!) Tageszulassung vorzunehmen, denn das Erlangen einer Ausnahmegenehmigung setzt u.a. eine Bescheinigung des Herstellers voraus. Der BVfK tritt gerne in konkreten Fällen für seine Mitglieder mit entsprechender Bitte an die Hersteller heran. was jedoch nicht automatisch bedeutet, dass sichergestellt ist, dass man freien Händlern auch bei der Lösung solcher Probleme hilft.

Hintertür EU-Auslandszulassung: Wenn der Stichtag verpasst wurde, besteht neben der Ausnahmegenehmigung besteht auch noch die Möglichkeit, die Zulassungsfähigkeit in Deutschland durch eine vorausgehende Erstzulassung im EU-Ausland zu retten. Doch auch hierauf sollte man sich nicht verlassen. Vieles liegt im Ermessen der Zulassungsstellen. Lt. Kraftfahrtbundesamt (KBA) muss es sich bei der ausländischen Zulassung um eine solche handeln, die mit der in Deutschland vergleichbar ist.

Fazit: Es ist dringend zu empfehlen, Fahrzeuge mit den auslaufenden Emissionsklassen bis zum 31.08.2019 mit einer deutschen Tageszulassung zu versehen und dabei die Kapazitäten der zuständigen Zulassungsstelle im Auge zu haben, denn die sind wenig erfreut, wenn alle „auf den letzten Drücker“ kommen.

Die offizielle KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) mit allen Detailinformationen zur Zulassungsfähigkeit von Neufahrzeugen können BVfK-Mitglieder im Mitgliederbereich der BVfK-Website herunterladen: >>> KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1)

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Betrugsskandal in der Oldtimerszene.

Auf alte Rennfahrezuge und Prototypen der Marke Porsche hatte sich der Aachener Oldtimerhändler Uwe N. spezialisiert. Ende Juli durchsuchte die Staatsanwaltschaft zeitgleich in Aachen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 18 Wohnungen und Firmen.

Der Vorwurf gegen den Aachener und weiteren Beschuldigte lautet, man habe schrottreife Oldtimer und Rennfahrzeuge wieder aufgebaut bzw. Replikate solcher Fahrzeuge hergestellt und sie mit authentischen Dokumenten bzw. deutschen Zulassungspapieren zu versehen, um sie anschließend als angebliche Originalfahrzeuge zu veräußern.

Zu den Beschuldigten sollen auch Mitarbeiter von Straßenverkehrsämtern und einer Sachverständigenorganisation gehören.

Der Aachener sitzt wegen angeblicher Fluchtgefahr trotz angebotener Millionenkaution in Untersuchungshaft.

Sein Anwalt äußerte gegenüber BILD: „Ich bin an der vollständigen Aufklärung der Vorwürfe interessiert. Jeder Kunde wusste genau, was er kauft. Er hat es ja selbst bestellt. Mein Mandant soll hier nur den Sündenbock spielen.“

Der auf Oldtimerrecht spezialisierte BVfK-Vertragsanwalt Dr. Götz Knoop: „Das Verfahren in Aachen wird in der Oldtimerscene noch Wirkung entfalten. Spannend wird die Beweisführung, sowie die Problematik, Fahrzeuge wieder zu einer Zulassung zu verhelfen, deren Papiere sich als gefälscht herausgestellt haben.“

Dr. Knoop hat sich in den letzten Jahren besonders intensiv der Problematik gefälschter Fahrzeuge gewidmet und wird zu diesem Thema auch beim kommenden Deutschen Autorechtstag referieren.

Bild oben: Porsche 356-Armada beim OGP 2019 auf dem Nürburgring.

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Oldtimer Grand Prix Nürburgring - stimmungsvolles Festival für Motorsport- und Automobilhistorie.

Bericht von Kai Strehlau.

Es war ein schöner, sonniger Samstagnachmittag, die letzten Kunden, die in meinem Geschäft auf der Suche nach auf Elektroantrieb umrüstbare Gebrauchtwagen Ausschau hielten, wurden freundlich verabschiedet.

Erleichtert schloss ich ab und entschied mich spontan den Oldtimer Grand Prix auf dem Nürburgring aufzusuchen.

Schon auf dem Weg dorthin knatterten die ersten DKWs und Isettas im Schritt-Tempo qualmend vor mir her.

Immer wieder blickte ich in die glücklichen Gesichter, der mir entgegenkommenden Cabrio-Fahrer, zwar mit Ruß im Gesicht oder Fliegen zwischen den Zähnen … aber glücklich.

Ob es die Abgase der vor mir fahrenden Blechbüchsen waren oder die malerische Landschaft die meine Sinne benebelten, auch ich fühlte mich plötzlich entschleunigt, fernab von Zeit- und Leistungsdruck.

Ganz entspannt angekommen, bezahlte ich auch ohne Murren meine 12,- Euro für ein Parkplatzticket mitten im Wald und machte mich zu Fuß auf den Weg zur Mercedes Tribüne. Auf dem Weg dorthin konnte ich bereits die ersten organisierten Treffen, z.B. der BMW-Oldtimerfreunde oder der Mazda MX-5-Liebhaber bestaunen.

Überall wurde intensiv gefachsimpelt und Erfahrungen ausgetauscht. Mit viel Optimismus und in guter Kauflaune konnte man hier auch einen 73er BMW 1802 für 19.000,- Euro ergattern, oder auch einen Satz gebrauchter BMW E30 Alufelgen für 800,- Euro, ohne Reifen versteht sich.

Beim Anblick der Offerten erinnerte ich mich an die Zeiten, als wir jene BMW E30 zum Kilopreis auf den Schrott entsorgt, oder kurz nach der Wende diese Mazda MX-5 nach Ost-Deutschland lukrativ „exportiert“ haben.

Mit etwas Wehmut steuerte ich weiter In Richtung Rennstrecke. Je näher ich mich dem eigentlichen Renn-Geschehen näherte, desto kostspieliger wurden die Spielzeuge.

Einzigartige, historische Rennfahrzeuge, bei denen ich mich noch nicht einmal getraut hätte, diese rückwärts einzuparken, wurden hier mit Vollgas über die Rennstrecke geprügelt.

Der donnernde Klang der 8- und 12-Zylinder brachten ohne zu übertreiben die Erde zum Beben und mich selbst in Ekstase. Mit offenem Mund und weichen Knien stand ich wie ein kleiner Junge in der Boxengasse und staunte, wie ein technisches Kunstwerk nach dem anderen wie wilde Tiere von Ihren Domteuren in die Arena geführt wurden. Überall der Geruch von Benzin, Öl und verbranntem Gummi und immer wieder führten donnernde Fehlzündungen zu kollektivem Gliederzucken in der Menge.

Als begeisterter Formel 1- und DTM-Zuschauer bete ich bei jeder Carambolage, dass hoffentlich dem Fahrer nichts passiert, jedoch sei mir bei dieser Art von Autorennen verziehen, dass mir die Unversehrtheit der Fahrzeuge fast mehr am Herzen liegt.

Diese historischen Vehikel sind für mich ein gutes Beispiel für wahrlich gelebte Nachhaltigkeit, wie sie heute doch so oft gepredigt wird.
 
Während Greta Thunberg zur Zeit vollständig emissionsfrei mit einer Hightech-Yacht in die USA schippert, ausgestattet mit biologisch abbaubaren Beutelchen, die die vegane Notdurft aufnehmen sollen, sollte die Frage erlaubt sein, ob ein bewusster und sorgsamer Umgang mit unseren Ressourcen nicht ebenso an diesem Wochenende auf dem Nürburgring praktiziert wurde ... in gewisser Weise ... und dies bestimmt mit viel mehr Spaß und Lebensfreude.

Euer Kai strehlau@gepflegte-automobile.de

Bilder: AVD (oben) und Kai Strehlau.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Wer sein SEO auf Google fokussiert, der kann von / mit Google lernen.

Um zu erfahren, wie man sich gut in Google positioniert und welche Massnahmen getroffen werden müssen, damit man auch jederzeit auf Messwerte zurückgreifen kann, das lernt man am besten von Google selbst.

In unserem Mitgliederbereich steht seit einigen Jahren unter der Rubrik "Marketing und Werbung" ein Leitfaden von Google zur Suchmaschinenoptimierung zum Download bereit.

Google selbst hat inzwischen mal eine ganz hilfreiche Aktualisierung dieses Leitfadens erstellt, die viele wertvolle und hilfreiche Tipps liefert und recht gut zu lesen und zu verstehen ist, da sich der Leitfaden nicht nur an Experten oder SEO-Freaks richtet, sondern an jeden der Online-Inhalte anbietet.

So erhalten Sie einen richtig guten Rundum-Blick über alle wichtigen Themen wie Inhalte optimieren, Bilder optimieren, Webseite bekannt machen u.v.m. Unter anderem zum Beispiel, wie Sie Ihre Seite für mobile-Endgeräte optimieren, was seit letztem Monat wichtiger den je ist (Siehe: >>> BVfK-Wochenendticker vom 03.08.2019).

Wer also selbst am Ranking seiner Seite Hand anlegt, dem können wir den aktuellen Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) nur empfehlen.

>>> Hier finden Sie den aktuellen Startleitfaden zur Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Falls Sie den Link verlieren oder vergessen sollten, schauen Sie einfach in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich unter "Marketing & Werbung" nach, dort finden Sie den Link, sowie auch den älteren Leitfaden als PDF.

Ein schönes Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

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Minimale Investition - maximale Reichweite

die BVfK-Kollegenangebote sind wieder da. Nach einer durch externe IT-Dienstleister verursachte Zwangspause können wir Ihnen nun wieder dieses wichtige Tool in verbesserter Form anbieten. Es ist wurde von der BVfK-IT-Abteilung selbst entwickelt und ist eingebettet in das Gesamtsystem BVfK-DIGITAL.

Wer sie noch nicht kennt: BVfK-Kollegenangebote sind besondere B2B-Angebote von BVfK-Händlern für BVfK-Händler. Mit nur wenigen Klicks erreichen Sie mit Ihrem Angebot nahezu 900 zuverlässige Händlerkollegen und können so interessante Kontakte aufbauen. 

Wie es funktioniert?

Jedes BVfK-Mitglied, dass auf der BVfK-Plattform registriert ist, kann monatlich ein Fahrzeugangebot kostenlos an alle BVfK-Mitglieder senden, jedes weitere Kollegenangebot wird mit nur 1,- EUR pro Fahrzeug berechnet. Dabei können beliebig viele Fahrzeugangebote uneingeschränkt als BVfK-Kollegenangebot an alle BVfK-Mitglieder gesendet werden.

Hier registrieren und mitmachen

>>>Weitere Informationen sowie Registrierung für die BVfK-Plattform

Die Registrierung ist, wie auch die Versendung eines Kollegenangebots pro Monat kostenlos.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Verträge: Neuer Vertragszusatz für Elektrofahrzeuge 

In der vergangenen Woche hatten wir an dieser Stelle darüber berichtet, dass die zunehmende Verbreitung von mit sogenannten "Traktionsbatterien" betriebenen Elektrofahrzeugen zu bisher nicht bekannten Haftungsproblemen führen kann (dazu unterhalb noch einmal der Bericht der letzten Woche).

Dies haben wir zum Anlass genommen, einen Vertragszusatz zu entwerfen, der nicht nur zur Aufklärung des Käufers beitragen, sondern zugleich Gewährleistungsrisiken der BVfK-Mitglieder minimieren soll. Greifen Sie also beim nächsten Verkauf eines Elektrofahrzeugs gerne darauf zurück. Zum Vertragszusatz gelangen Sie über den folgenden Link: 

>>> BVfK-Vertragszusatz Elektrofahrzeuge  (Erst im Mitgliederbereich einloggen)

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Akku leer? Die Bedeutung der Sachmängelhaftung für Elektrofahrzeugbatterien.

Kürzlich wurde ein Fall an uns herangetragen, in dem die Käuferin eines etwa 5 Jahre alten gebrauchten Elektrofahrzeugs den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hatte, da die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs nicht Ihren Erwartungen entspreche.

Was gilt es hierbei als Verkäufer zu beachten?

Kauf oder Miete?

Zunächst ist zu klären, ob der Fahrzeug-Akku tatsächlich zum vertraglich vereinbarten Kaufgegenstand zählt. In vielen Fällen wird dieser nämlich lediglich vom Hersteller oder einem sonstigen Dritten angemietet. Dies sollte im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt und ggf. auf den zusätzlich abzuschließenden Mietvertrag Bezug genommen werden. Tritt anschließend ein Defekt am Akku auf, so dürfte der Käufer auf die mietvertragliche Gewährleistung im Verhältnis zum Vermieter verwiesen werden.

Sofern die Ursache des Defekts nicht auf die Kaufsache, also das Fahrzeug selbst zurückzuführen ist, dürfte eine Haftung des Verkäufers unter gewährleistungsrechtlichen Aspekten ausscheiden.

Welche Reichweite und Kapazität darf der Käufer erwarten? 

Jedem Käufer dürfte bewusst sein, dass es sich bei Akkus um klassische Verschleißteile handelt, die im Laufe der Zeit an Leistung und Kapazität verlieren. Eine hundertprozentige Kapazität darf der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs also sicherlich nicht erwarten. Ein Akku-Tausch wird laut uns vorliegenden Informationen eines Fahrzeugherstellers erst ab einer Kapazität von unter 75 % in Betracht gezogen. Dann dürfte auch die maximale Reichweite vermutlich nicht mehr im Toleranzbereich liegen. 

Hinzu kommt, dass die nach den Herstellerangaben erzielbare Reichweite unter Laborbedingungen und bei optimaler Streckenbeschaffenheit, Fahrweise und Beförderungslast erreicht wurde. Der Käufer darf somit nicht erwarten, dass diese auch im Realbetrieb zur Messlatte wird, sondern regelmäßig deutlich darunter liegen wird, genauso wie der Spritverbrauch eines kraftstoffbetriebenen Fahrzeugs von den realen Bedingungen und der Fahrweise abhängt. Hinzu kommt, dass bislang nur überschaubare Erfahrungswerte existieren, was der Schaffung eines (herstellerübergreifenden) Vergleichsmaßstabs nicht gerade zuträglich ist. 

Fazit:

Die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen bringt unter Sachmängelhaftungsgesichtspunkten augenscheinlich neuartige Problemfelder mit sich. Allerdings existieren auf dem Markt natürlich bereits seit geraumer Zeit Geräte, die mit Akkus betrieben werden und bei denen sich bereits herauskristallisiert hat, wann deren gewöhnliche Lebensdauer erreicht ist und wann der Hersteller für Defekte und Leistungsverluste einzustehen hat. Dabei entspricht die Kapazität natürlich nicht immer automatisch der theoretischen Laufleistung. Bei einem Smartphone oder Laptop hängt diese nämlich stark von der Art der Nutzung ab. Bei Fahrzeugen treten wiederum weitere Aspekte hinzu, welche die Beurteilung der regelmäßigen Käufererwartungen noch schwieriger machen. 

Sollten Sie von einem Kunden aufgrund eines defekten oder leistungsverringerten Akkus in Anspruch genommen werden, schätzen wir die Sach- und Rechtslage gerne für Sie ein und entwickeln anschließend eine entsprechende Verhaltensstrategie, um eine optimale Lösung zu erzielen.

Ihre

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Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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